Exklusiv für Sie. Unser Rundschreiben vom Mai 2018

Praktisch per Post. Bequem online. Getreu dieser Devise haben wir wieder ein paar wissens- und lesenswerte Themen für Sie zusammengestellt. Wir hoffen, damit Ihr interesse zu treffen und sind wie gewohnt stets gerne für Ihre Fragen da.

EU Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat mit 25. Mai 2018 in Kraft. Betroffen sind nahezu alle Unternehmen. Sie müssen sich daher jedenfalls einen Überblick verschaffen, wo Sie welche personenbezogene Daten (z.B. von Kunden, Lieferanten, Dienstnehmern) speichern und im Bedarfsfall beauskunften oder löschen können.

Für unsere Zusammenarbeit ergeben sich aufgrund der DSGVO auch einige Änderungen. Insbesondere die personenbezogenen Daten Ihrer Dienstnehmer (Abrechnungen) und Kunden/Lieferanten (Stichwort OP-Listen) sollten in Zukunft nicht mehr über Email ausgetauscht werden. Wir werden noch heuer für eine gesicherte andere Form der Kommunikation sorgen.

Sollten Sie Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen für Ihr Unternehmen benötigen, stehen Ihnen neben Ihrer Interessensvertretung (WKO, Ärztekammer, oä.) auch geprüfte Datenschutzbeauftragte (Beratung gefördert durch die Wirtschaftskammer) zur Verfügung. Falls gewünscht, können wir einen entsprechenden Kontakt herstellen.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Auch für das Steuerjahr 2017 wird vom Finanzamt automatisch eine Arbeitnehmerveranlagung erstellt, wenn bis Ende Juni keine Steuererklärung abgegeben wird und aus der Datenlage eine Gutschrift resultiert (Kirchenbeiträge und Spenden werden von den entsprechenden Organisationen gemeldet und automatisch berücksichtigt.).

Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt nicht alle Ausgaben steuermindernd berücksichtigen kann. Insbesondere zusätzliche Werbungkosten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis sowie Ausgaben für Kinderbetreuung und etwaige außergewöhnliche Belastungen müssen nach wie vor selber beantragt werden. Die Frist dafür beträgt unverändert 5 Jahre.

Lehrausbildung für Ärzte

Durch die neue Ärzteausbildungsordnung wird es ab Sommer 2018 möglich sein, Turnusärzte im Rahmen einer Lehrpraxis zu beschäftigen. Die Ausgaben dafür werden zu 90% gefördert, der Lehrpraxisinhaber trägt also nur 10% der Beschäftigungskosten. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist eine Lehrgruppenpraxisbewilligung Voraussetzung.

Geldwäsche

Hinsichtlich Geldwäsche gibt es verschärfte Regelungen, die Sie eventuell auch betreffen können. Insbesondere bei erhaltenen Barzahlungen von über EUR 10.000,00 besteht der Verdacht auf Geldwäsche und es sind besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. In diesem Fall muss Ihr Kunde eindeutig identifiziert und die Mittelherkunft auf Plausibilität geprüft werden.

Weiterreichende Verpflichtungen in diesem Zusammenhang finden Sie in der Gewerbeordnung bzw. in den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften.

Kinderbetreuungsgeld bei selbständigen Einkünften

Bei Selbständigen ergibt sich im Vergleich zu Angestellten häufiger die Gefahr, Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein zurückzahlen zu müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes auch zur Erbringung von gewissen Einkommensnachweisen verpflichten. So muss insbesondere bei selbständigen Einkünften nachgewiesen werden, dass die monatliche Zuverdienst-grenze nicht überschritten wurde.

Dafür muss eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf monatlicher Basis erstellt werden und an die auszahlende Kinderbetreuungsgeldstelle übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Nachweis innerhalb von zwei Jahren von sich aus übermitteln müssen und nicht immer eine Erinnerung seitens der Behörde erfolgt.

Wir empfehlen daher, diesen Nachweis unmittelbar nach Beendigung des Kindergelbbezuges an die Auszahlungsstelle zu übermitteln. Gerne erstellen wir diesen für Sie.

Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz

Mit dem bereits in Kraft getretenen „Wirtschaftlichen Eigentümer Register Gesetz (WieReG)“ unternimmt der Gesetzgeber einen Versuch, verdeckte Gesellschafts-strukturen sichtbar zu machen. Als Faustregel lässt sich sagen, dass alle Rechtsträger, die im österreichischen Firmenbuch eingetragen sind (GmbH, OG, KG und andere), dem WieReG unterliegen. Hinzu kommen noch Vereine.

Bis Anfang Juni müssen die wirtschaftlichen Eigentümer (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) dieser Unternehmungen von den Geschäftsführern der Registerbehörde gemeldet werden.

Sind nur natürliche Personen Eigentümer eines Rechtsträgers und sind diese auch die wirtschaftlichen Eigentümer (keine Treuhandschaft), so werden diese Daten automatisch aus dem Firmenbuch entnommen, eine gesonderte Meldung ist nicht notwendig. Bei Holding-/Konzernstrukturen und Treuhandschaften ist jedenfalls eine Meldung durch die Geschäftsführung vorzunehmen.

Das Register wird von der Statistik Austria geführt. Die Meldungen müssen elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften drohen erhebliche Strafen. Seit 2. Mai 2018 sind Meldungen durch uns möglich, bei Interesse ersuchen wir um Kontaktaufnahme.

Umsatzsteuersenkung für Beherbergung von 13% auf 10%

Die durch die Steuerreform 2015/16 erhöhte Umsatzsteuer für Beherbergung wird mit 1. November 2018 zurückgenommen und dann wieder 10% betragen. Das bedeutet, dass der 10%ige Umsatzsteuersatz erstmals wieder auf Sachverhalte anzuwenden ist, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden.

Kapitalabfluss Meldegesetz

Österreichische Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, bei größeren Überweisungen bestimmte Nachforschungen anzustellen. Dies soll verhindern, dass illegale Geldsummen in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Sollten Sie größere Überweisungen erwarten oder tätigen, rechnen Sie damit, dass Ihr Kreditinstitut eine zusätzliche Dokumentation verlangen wird.

Weiters sind Kreditinstitute verpflichtet, Zu- und Abflüsse von über EUR 50.000,00 bei Privatpersonen an das zuständige Finanzamt zu melden. Auch hier empfiehlt es sich, für eine entsprechende Dokumentation zu sorgen (woher stammt das Geld, wofür wurde es verwendet). Diesbezüglich gab es bereits erste Betriebsprüfungen.

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