{"id":442,"date":"2020-08-25T22:53:31","date_gmt":"2020-08-25T21:53:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-tatzber.at\/?p=442"},"modified":"2020-08-30T17:33:19","modified_gmt":"2020-08-30T16:33:19","slug":"hier-finden-sie-unser-aktuelles-rundschreiben-fuer-alle-fragen-stehen-wir-jederzeit-zur-verfuegung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-tatzber.at\/?p=442","title":{"rendered":"Hier finden Sie unser aktuelles Rundschreiben. F\u00fcr alle Fragen stehen wir jederzeit zur Verf\u00fcgung."},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"442\" class=\"elementor elementor-442\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-54dccd7 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"54dccd7\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-5202a53\" data-id=\"5202a53\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-032f880 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"032f880\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h5 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Hier Finden Sie Unser Aktuelles Rundschreiben. F\u00fcr Alle Fragen Stehen Wir Jederzeit Zur Verf\u00fcgung<\/h5>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-4d6015e elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"4d6015e\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1713738\" data-id=\"1713738\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f4c2b95 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f4c2b95\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Familienbonus Plus<\/strong><\/p><p>Bisher wurden Familien mit dem Kinderfreibetrag sowie der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gef\u00f6rdert.<\/p><p>Diese Regelung tritt Ende 2018 au\u00dfer Kraft und wird ab 1.1.2019 durch den sogenannten Familienbonus Plus ersetzt. Nunmehr reduziert sich f\u00fcr jedes im Inland lebende Kind bis zum 18. Lebensjahr die Einkommensteuerbelastung um jeweils bis zu EUR 1.500,00 j\u00e4hrlich (EUR 125,00 monatlich). F\u00fcr Kinder \u00fcber 18 Jahre betr\u00e4gt der Familienbonus Plus j\u00e4hrlich rund EUR 500,00 (EUR 41,68 monatlich), solange f\u00fcr dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.<\/p><p>Anspruchsberechtigt sind grunds\u00e4tzlich beide Elternteile. Bei nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern, kann der Familienbonus Plus auch von Unterhalts-leistenden, solange der Unterhalt tats\u00e4chlich bezahlt wird, geltend gemacht werden. Eine 50:50 Aufteilung auf beide Elternteile ist in allen F\u00e4llen m\u00f6glich.<\/p><p>Der Familienbonus Plus muss im Rahmen der Einkommensteuererkl\u00e4rung bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Alternativ k\u00f6nnen Dienst-nehmerInnen bereits ab J\u00e4nner 2019 mittels des Formulars E30 diesen bei ihrem Dienstgeber beantragen. In diesem Fall wird der Familienbonus Plus bereits laufend monatlich ber\u00fccksichtigt.<\/p><p>Bei nicht im Inland lebenden Kindern bestehen besondere Regelungen. F\u00fcr im EWR oder der Schweiz lebende Kinder wird der Familienbonus Plus an die jeweiligen Lebenshaltungskosten angepasst (Details noch nicht ver\u00f6ffentlicht). In allen anderen L\u00e4ndern steht der Familienbonus Plus nicht zu.<\/p><p>F\u00fcr AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen mit geringen Eink\u00fcnften, die vom Familienbonus Plus nicht oder nicht zur G\u00e4nze profitieren k\u00f6nnen, steht ein Kindermehrbetrag von EUR 250,00 pro Jahr pro Kind zu.<\/p><p><strong>Nachweis der Privatnutzung des Firmenkraftfahrzeugs<\/strong><\/p><p>Im Rahmen von Betriebspr\u00fcfungen wird immer wieder der Anteil der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen thematisiert. Der sicherste Nachweis f\u00fcr die korrekte Aufteilung ist die F\u00fchrung eines l\u00fcckenlosen Fahrtenbuchs. Dies gilt sowohl f\u00fcr EinzelunternehmerInnen als auch f\u00fcr Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerInnen.<\/p><p>F\u00fcr DienstnehmerInnen wird in der Regel f\u00fcr die Privatnutzung ein Sachbezug angesetzt. Finden keine Privatfahrten statt, muss dies mittels eines l\u00fcckenlosen Fahrtenbuchs nachgewiesen werden.<\/p><p><strong>Vorsteuerabzug Fiskal LKW<\/strong><\/p><p>F\u00fcr bestimmte Fahrzeuge die im Rahmen der Liste\/Verordnung des BMF genannt werden, steht der Vorsteuerabzug zu.<\/p><p>Bei Eigenimporten von auf dieser Liste genannten Fahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten. Diese weisen eventuell geringf\u00fcgig ver\u00e4nderte Spezifikationen auf, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p><p><strong>Besch\u00e4ftigungsbonus<\/strong><\/p><p>F\u00fcr jene Unternehmen, die den Besch\u00e4ftigungsbonus beantragt haben, ist darauf zu achten, dass dieser nach einem Jahr ab Einstellung des ersten gef\u00f6rderten Mitarbeiters zu verl\u00e4ngern ist. Das AWS versendet derzeit Benachrichtigungen, die entsprechend ausgef\u00fcllt und innerhalb von 3 Monaten retourniert werden m\u00fcssen.<\/p><p><strong>Scheinselbst\u00e4ndigkeit auch bei \u00c4rzten<\/strong><\/p><p>Ein Dauerthema bei Pr\u00fcfungen durch die Gebietskrankenkassen ist die Umqualifizierung von (Schein-)Selbst\u00e4ndigen in DienstnehmerInnen. Im Rahmen dieser Umqualifizierung werden verschiedene Kriterien bewertet, wie zum Beispiel:<\/p><p>Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Organisation, pers\u00f6nliche Arbeitspflicht, Unternehmerwagnis, Anzahl der Auftraggeber, eigene Arbeitsmittel, wirtschaftliche Abh\u00e4ngigkeit, etc.<\/p><p>In der Vergangenheit wurde bei (Vertretungs-)\u00c4rzten h\u00e4ufig damit argumentiert, dass ein Arzt aufgrund seines Wissens und K\u00f6nnens allein die Art der Behandlung bestimmt und in dieser Hinsicht keinen Weisungen unterliegt. Dieses Argument alleine war f\u00fcr das H\u00f6chstgericht nicht ausreichend und es erfolgte eine Umqualifizierung in ein Dienstverh\u00e4ltnis.<\/p><p>Durch gezielte Ma\u00dfnahmen innerhalb der Organisation der Ordination kann das Risiko einer Umqualifizierung verringert werden. F\u00fcr konkrete R\u00fcckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p><p><strong>12-Stunden-Tag<\/strong><\/p><p>Ab 1.9.2018 treten \u00c4nderungen im Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitruhegesetz in Kraft. Zentraler Punkt ist, dass in Zukunft die Tagesarbeitszeit 12 statt bisher 10 Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 statt bisher 50 Stunden betragen darf. An der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag beziehungsweise 40 Stunden pro Woche hat sich nichts ge\u00e4ndert.<\/p><p>Jede(r) ArbeitnehmerIn kann allerdings die Ausdehnung der t\u00e4glichen Arbeitszeit ohne Nennung von Gr\u00fcnden ablehnen.<\/p><p>Bei dieser Gelegenheit wollen wir auch darauf hinweisen, dass verpflichtend t\u00e4gliche Arbeitsaufzeichnungen zu f\u00fchren sind und bei Verlangen auch vorgelegt werden m\u00fcssen.<\/p><p>Jedoch stellt weiterhin jede \u00fcber die Normalarbeitszeit hinaus gehende Arbeitsstunde eine \u00dcberstunde dar. Diese l\u00f6st in der Regel einen \u00dcberstundenzuschlag aus. Ein Vermeiden dieser Zuschl\u00e4ge ist nur durch eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung mit den einzelnen ArbeitnehmerInnen m\u00f6glich. Eine derartige Vereinbarung muss bestimmte inhaltliche Kriterien erf\u00fcllen.<\/p><p>Wollen Sie mit Ihren MitarbeiterInnen eine Gleitzeitvereinbarung abschlie\u00dfen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.<\/p><p><strong>SVS Krankengeld<\/strong><\/p><p>Bei der SVS krankenversicherte UnternehmerInnen k\u00f6nnen im Krankheitsfall Krankengeld beantragen. Bisher wurde das Krankengeld erst ab dem 43. Krankheitstag ausbezahlt. Seit dem 1.7.2018 wird dieses nunmehr bereits ab dem 4. Krankheitstag geleistet, sofern die Krankheit \u00fcber 43 Tage andauert. Der Bezug des Krankengelds ist bis zu 20 Wochen m\u00f6glich. Das Krankengeld betr\u00e4gt 60 Prozent der t\u00e4glichen Beitragsgrundlage, mindestens jedoch EUR 8,76 pro Tag.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hier Finden Sie Unser Aktuelles Rundschreiben. F\u00fcr Alle Fragen Stehen Wir Jederzeit Zur Verf\u00fcgung Familienbonus Plus Bisher wurden Familien mit dem Kinderfreibetrag sowie der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gef\u00f6rdert. Diese Regelung tritt Ende 2018 au\u00dfer Kraft und wird ab 1.1.2019 durch den sogenannten Familienbonus Plus ersetzt. Nunmehr reduziert sich f\u00fcr jedes im Inland lebende Kind bis &hellip;<\/p>\n<p class=\"read-more\"> <a class=\"\" href=\"https:\/\/www.kanzlei-tatzber.at\/?p=442\"> <span class=\"screen-reader-text\">Hier finden Sie unser aktuelles Rundschreiben. 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