{"id":1,"date":"2020-08-14T14:52:54","date_gmt":"2020-08-14T13:52:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-tatzber.at\/?p=1"},"modified":"2020-08-30T16:55:38","modified_gmt":"2020-08-30T15:55:38","slug":"hello-world","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-tatzber.at\/?p=1","title":{"rendered":"Exklusiv f\u00fcr Sie. Unser Rundschreiben vom Mai 2018"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"1\" class=\"elementor elementor-1\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-47826c31 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"47826c31\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-545696c2\" data-id=\"545696c2\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1f5b88cd elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1f5b88cd\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<p>Praktisch per Post. Bequem online. Getreu dieser Devise haben wir wieder ein paar wissens- und lesenswerte Themen f\u00fcr Sie zusammengestellt. Wir hoffen, damit Ihr interesse zu treffen und sind wie gewohnt stets gerne f\u00fcr Ihre Fragen da.<\/p>\n<p><strong>EU Datenschutzgrundverordnung<\/strong><\/p>\n<p>Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat mit 25. Mai 2018 in Kraft. Betroffen sind nahezu alle Unternehmen. Sie m\u00fcssen sich daher jedenfalls einen \u00dcberblick verschaffen, wo Sie welche personenbezogene Daten (z.B. von Kunden, Lieferanten, Dienstnehmern) speichern und im Bedarfsfall beauskunften oder l\u00f6schen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr unsere Zusammenarbeit ergeben sich aufgrund der DSGVO auch einige \u00c4nderungen. Insbesondere die personenbezogenen Daten Ihrer Dienstnehmer (Abrechnungen) und Kunden\/Lieferanten (Stichwort OP-Listen) sollten in Zukunft nicht mehr \u00fcber Email ausgetauscht werden. Wir werden noch heuer f\u00fcr eine gesicherte andere Form der Kommunikation sorgen.<\/p>\n<p>Sollten Sie Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen f\u00fcr Ihr Unternehmen ben\u00f6tigen, stehen Ihnen neben Ihrer Interessensvertretung (WKO, \u00c4rztekammer, o\u00e4.) auch gepr\u00fcfte Datenschutzbeauftragte (Beratung gef\u00f6rdert durch die Wirtschaftskammer) zur Verf\u00fcgung. Falls gew\u00fcnscht, k\u00f6nnen wir einen entsprechenden Kontakt herstellen.<\/p>\n<p><strong>Antragslose Arbeitnehmerveranlagung<\/strong><\/p>\n<p>Auch f\u00fcr das Steuerjahr 2017 wird vom Finanzamt automatisch eine Arbeitnehmerveranlagung erstellt, wenn bis Ende Juni keine Steuererkl\u00e4rung abgegeben wird und aus der Datenlage eine Gutschrift resultiert (Kirchenbeitr\u00e4ge und Spenden werden von den entsprechenden Organisationen gemeldet und automatisch ber\u00fccksichtigt.).<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt nicht alle Ausgaben steuermindernd ber\u00fccksichtigen kann. Insbesondere zus\u00e4tzliche Werbungkosten im Zusammenhang mit dem Dienstverh\u00e4ltnis sowie Ausgaben f\u00fcr Kinderbetreuung und etwaige au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen m\u00fcssen nach wie vor selber beantragt werden. Die Frist daf\u00fcr betr\u00e4gt unver\u00e4ndert 5 Jahre.<\/p>\n<p><strong>Lehrausbildung f\u00fcr \u00c4rzte<\/strong><\/p>\n<p>Durch die neue \u00c4rzteausbildungsordnung wird es ab Sommer 2018 m\u00f6glich sein, Turnus\u00e4rzte im Rahmen einer Lehrpraxis zu besch\u00e4ftigen. Die Ausgaben daf\u00fcr werden zu 90% gef\u00f6rdert, der Lehrpraxisinhaber tr\u00e4gt also nur 10% der Besch\u00e4ftigungskosten. Um diese F\u00f6rderung in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen, ist eine Lehrgruppenpraxisbewilligung Voraussetzung.<\/p>\n<p><strong>Geldw\u00e4sche<\/strong><\/p>\n<p>Hinsichtlich Geldw\u00e4sche gibt es versch\u00e4rfte Regelungen, die Sie eventuell auch betreffen k\u00f6nnen. Insbesondere bei erhaltenen Barzahlungen von \u00fcber EUR\u00a010.000,00 besteht der Verdacht auf Geldw\u00e4sche und es sind besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. In diesem Fall muss Ihr Kunde eindeutig identifiziert und die Mittelherkunft auf Plausibilit\u00e4t gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Weiterreichende Verpflichtungen in diesem Zusammenhang finden Sie in der Gewerbeordnung bzw. in den einschl\u00e4gigen berufsrechtlichen Vorschriften.<\/p>\n<p><strong>Kinderbetreuungsgeld bei selbst\u00e4ndigen Eink\u00fcnften<\/strong><\/p>\n<p>Bei Selbst\u00e4ndigen ergibt sich im Vergleich zu Angestellten h\u00e4ufiger die Gefahr, Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein zur\u00fcckzahlen zu m\u00fcssen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes auch zur Erbringung von gewissen Einkommensnachweisen verpflichten. So muss insbesondere bei selbst\u00e4ndigen Eink\u00fcnften nachgewiesen werden, dass die monatliche Zuverdienst-grenze nicht \u00fcberschritten wurde.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr muss eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf monatlicher Basis erstellt werden und an die auszahlende Kinderbetreuungsgeldstelle \u00fcbermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Nachweis innerhalb von zwei Jahren von sich aus \u00fcbermitteln m\u00fcssen und nicht immer eine Erinnerung seitens der Beh\u00f6rde erfolgt.<\/p>\n<p>Wir empfehlen daher, diesen Nachweis unmittelbar nach Beendigung des Kindergelbbezuges an die Auszahlungsstelle zu \u00fcbermitteln. Gerne erstellen wir diesen f\u00fcr Sie.<\/p>\n<p><strong>Wirtschaftliche Eigent\u00fcmer Register Gesetz<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem bereits in Kraft getretenen \u201eWirtschaftlichen Eigent\u00fcmer Register Gesetz (WieReG)\u201c unternimmt der Gesetzgeber einen Versuch, verdeckte Gesellschafts-strukturen sichtbar zu machen. Als Faustregel l\u00e4sst sich sagen, dass alle Rechtstr\u00e4ger, die im \u00f6sterreichischen Firmenbuch eingetragen sind (GmbH, OG, KG und andere), dem WieReG unterliegen. Hinzu kommen noch Vereine.<\/p>\n<p>Bis Anfang Juni m\u00fcssen die wirtschaftlichen Eigent\u00fcmer (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Wohnsitz) dieser Unternehmungen von den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern der Registerbeh\u00f6rde gemeldet werden.<\/p>\n<p>Sind nur nat\u00fcrliche Personen Eigent\u00fcmer eines Rechtstr\u00e4gers und sind diese auch die wirtschaftlichen Eigent\u00fcmer (keine Treuhandschaft), so werden diese Daten automatisch aus dem Firmenbuch entnommen, eine gesonderte Meldung ist nicht notwendig. Bei Holding-\/Konzernstrukturen und Treuhandschaften ist jedenfalls eine Meldung durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung vorzunehmen.<\/p>\n<p>Das Register wird von der Statistik Austria gef\u00fchrt. Die Meldungen m\u00fcssen elektronisch \u00fcber das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften drohen erhebliche Strafen. Seit 2. Mai 2018 sind Meldungen durch uns m\u00f6glich, bei Interesse ersuchen wir um Kontaktaufnahme.<\/p>\n<p><strong>Umsatzsteuersenkung f\u00fcr Beherbergung von 13% auf 10%<\/strong><\/p>\n<p>Die durch die Steuerreform 2015\/16 erh\u00f6hte Umsatzsteuer f\u00fcr Beherbergung wird mit 1. November 2018 zur\u00fcckgenommen und dann wieder 10% betragen. Das bedeutet, dass der 10%ige Umsatzsteuersatz erstmals wieder auf Sachverhalte anzuwenden ist, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Kapitalabfluss Meldegesetz<\/strong><\/p>\n<p>\u00d6sterreichische Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, bei gr\u00f6\u00dferen \u00dcberweisungen bestimmte Nachforschungen anzustellen. Dies soll verhindern, dass illegale Geldsummen in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Sollten Sie gr\u00f6\u00dfere \u00dcberweisungen erwarten oder t\u00e4tigen, rechnen Sie damit, dass Ihr Kreditinstitut eine zus\u00e4tzliche Dokumentation verlangen wird.<\/p>\n<p>Weiters sind Kreditinstitute verpflichtet, Zu- und Abfl\u00fcsse von \u00fcber EUR\u00a050.000,00 bei Privatpersonen an das zust\u00e4ndige Finanzamt zu melden. Auch hier empfiehlt es sich, f\u00fcr eine entsprechende Dokumentation zu sorgen (woher stammt das Geld, wof\u00fcr wurde es verwendet). Diesbez\u00fcglich gab es bereits erste Betriebspr\u00fcfungen.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Praktisch per Post. Bequem online. Getreu dieser Devise haben wir wieder ein paar wissens- und lesenswerte Themen f\u00fcr Sie zusammengestellt. Wir hoffen, damit Ihr interesse zu treffen und sind wie gewohnt stets gerne f\u00fcr Ihre Fragen da. 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