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Informationen zur Beantragung des Härtefall – Fonds

Hier finden Sie folgend die wichtigsten Informationen betreffend des eingerichteten Härtefall – Fonds. Dieser kann über die Homepage der Wirtschaftskammer beantragt werden.

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Es werden alle anspruchsberechtigen Anträge bearbeitet und die entsprechenden Mittel ausgezahlt. Es besteht  k e i n e  Gefahr dass der Fonds spätere Anträge nicht zur Auszahlung bringt!

Der Fonds wird in 2 Phasen abgewickelt. In Phase 1 werden recht unbürokratisch EUR 500,00 bis EUR 1.000,00 ausbezahlt. In Phase 2 sollen bis zu EUR 2.000,00 pro Monat für einen Zeitraum von drei Monaten ausbezahlt werden (genaue Kriterien befinden sich noch in Ausarbeitung).

Folgende Voraussetzungen gelten für die Beantragung und Genehmigung der Auszahlung:

Antragsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen.
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten, Erwachsenentrainer, etc.
  • Freie Berufe
  • „Wichtigste Voraussetzung ist das Bestehen einer Pflichtversicherung bei des SVS. D.h. Pension-, Kranken-, Unfallversicherung und Selbstständigenvorsorge.
  • „Opting In“ (freiwillige Krankenversicherung) ist nicht ausreichend!
  • Keine weitere Pflichtversicherung – z. B. über eine Anstellung

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Einkommen (inklusive Sozialversicherungsbeiträgen) nicht über rund EUR 57.456,00 (für 2018) oder EUR 58.464,00 (für 2019)
  • Keine weiteren Einkünfte über EUR 460,00 pro Monat aus z.B. einer Anstellung oder Vermietung
  • Umsatzrückgang um 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Gründung des Unternehmens vor dem 31.12.2019

Beantragung und Unterlagen:

  • Beantragung über das WKO Benutzer Account oder Direkteinstieg
  • Steuernummer
  • Kennziffer Unternehmensregister (falls Gewerbeschein vorhanden) oder Global Location Number (falls Gewerbeschein vorhanden), Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN eintragen! Es handelt sich um behördliche Kennziffern, die die Identifikation von Unternehmen ermöglichen. Grundsätzlich haben alle Unternehmer mit einer Steuernummer auch eine KUR bzw. GLN. WKO-Mitglieder erhalten automatisch eine KUR bzw. GLN.

    Für die Antragsstellung ist entweder die KUR oder die GLN anzugeben. Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN angeben.

    WKO-Mitglieder finden ihre GLN (der öffentlichen Verwaltung) bei ihrem eigenen Eintrag im Firmen A-Z unter firmen.wko.at.

    Als Unternehmen das im Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) registriert ist finden Sie Ihre KUR und Ihre GLN (Bezeichnung: SEK) nach dem Login im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten“.

    Nicht protokollierte Einzelunternehmen sind zudem im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) erfasst und können ihre GLNs unter www.ersb.gv.at abfragen. Dazu ist nach Einstieg zur „Beauskunftung“ auf den Reiter „Funktionsträger“ zu wechseln und dort bei „Natürliche Person“ der eigene Name und das Geburtsdatum einzugeben.

    Tipp: Versehen Sie Ihren Vornamen mit einem „*“ (*VORNAME*), dann werden sie leichter gefunden, wenn Sie mehrere Vornamen oder einen akademischen Titel haben. Nachdem Sie die Suche geklickt haben, erhalten Sie die Suchergebnisse direkt unter der Suchmaske.

    Bei Ihrem Eintrag klicken sie dann auf das PDF-Symbol ganz rechts unterhalb des Druckersymbols. Im PDF-Dokument finden Sie in der 4. Zeile eine Zahl nach „SEKUNDÄR ID“, diese ist die GLN. In der 5. Zeile finden Sie die KUR.

  • Reisepass oder Personalausweis oder Führerschein müssen im Rahmen eines Bestätigungsemails übermittelt werden

Gerne sind wir Ihnen mit Informationen bei der Beantragung behilflich. Wir ersuchen aber um Verständnis, dass auch wir Einschränkungen im Betrieb unterliegen und es zu verzögerten Beantwortungen von Anfragen kommen kann.

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