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Informationen zum KSVF – Künstler-Sozialversicherungsfonds – COVID-19-Fonds

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds hat eine zusätzliche Unterstützungsmaßnahme eingerichtet.

Der COVID-19-Fonds kann, gemäß uns vorliegenden Informationen, unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

  • Künstlerin, Künstler oder Kulturvermittlerin, Kulturvermittler
  • Kein Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds (Phase 1) der WKO

wegen z.B. Mehrfachversicherung oder Einkommen in Vorjahren aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit unter der Versicherungsgrenze (EUR 5.527,92)

  • Hauptwohnsitz in Österreich seit mindestens 6 Monaten
  • Signifikante wirtschaftliche Bedrohung durch COVID-19
  • Kein Anspruch auf Leistungen aus privaten oder beruflichen Versicherungen zur Abdeckung der aktuellen COVID-19 Auswirkungen
  • Noch keine Unterstützung aus dem KSVF-Unterstützungsfonds bezogen
  • Einkommen lauf letztem Steuerbescheid nicht über EUR 60.144,00

falls noch kein Einkommensteuerbescheid ist eine Schätzung zulässig

Der COVID-19-Fonds des KSVF-Künstlersozialversicherungsfonds leistet zu Beginn einen nicht rückzahlbaren, einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 500,00 bis EUR 1.000,00.

Eine zweite Phase mit Zahlungen von bis zu EUR 6.000,00 ist in Vorbereitung.

Das Antragsformular finden Sie hier:

https://www.ksvf.at/corona-formulare-service.html

Bitte beachten Sie:

  • Sofern bisher durch den KSVF noch kein Zuschuss zu Sozialversicherungsbeiträgen gewährt wurde, sind entsprechende Nachweise über die Eigenschaft als Künstlerin, Künstler oder Kulturvermittlerin, Kulturvermittler sowie über die entsprechenden Einnahmen aus künstlerischer oder kulturvermittelnder Tätigkeit dem Antrag beizufügen.
  • Für den COVID-19-Fonds sind nur Künstlerin, Künstler oder Kulturvermittlerin, Kulturvermittler mit Einnahmen aus selbständiger Arbeit anspruchsberechtigt.
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